Info zur Höhe der Erwerbsminderungsrente

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente - wer hat Anspruch, wer bekommt wieviel?

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sowie zur jeweilig möglichen Höhe dieser Rente.

Info zur Berufsunfähigkeitsrente
* Höhe der Erwerbsminderungsrente * private Berufsunfähigkeitsrente * BU-Versicherung - worauf muß ich achten? * Definition: "abstrakte Verweisung"

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Wer hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Nachdem im Jahre 2000 die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für alle diejenigen abgeschafft wurde, die nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden, gilt für diese Gruppe folgende Regelung (wobei nur solche Personen Ansprüche geltend machen können, die entweder mindestens fünf Jahre lang Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben oder aber mindestens drei Jahre lang eingezahlt haben und für den verbleibenden Zeitraum Kindererziehungszeiten geltend machen können):

- wer täglich mindestens 6 Stunden arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente

- wer 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann, hat Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente

- nur wer täglich weniger als 3 Stunden beruflich tätig sein kann, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente.

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Höhe der Erwerbsminderungsrente

Ähnlich wie bei der Altersrente hängt die Höhe der Erwerbsminderungsrente neben den links genannten Faktoren hauptsächlich davon ab, wieviele Jahre der oder die Betroffene in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Außerdem wird die Höhe des Einkommens berücksichtigt.

Hier einige Beispiele für die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente (bei einem durchschnittlichen monatlichen Einkommen von ca. EUR 2442,--):

In die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt (Jahre) Volle Erwerbsminderungsrente
(alte Bundesländer)
Volle Erwerbsminderungsrente
(neue Bundesländer)
25 EUR 653 EUR 574
30 EUR 784 EUR 689
35 EUR 915 EUR 804
40 EUR 1.045 EUR 919
45 EUR 1.176 EUR 1.034
Quelle: Deutsche Rentenversicherung im Juni 2006

Wie Sie sehen, sind dies nicht gerade hohe Summen und das obwohl, der Berechnung hier die volle Erwerbsminderungsrente zugrunde liegt. Umso wichtiger ist die private Vorsorge!

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