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Abstrakte Verweisung bei privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen

Auf dieser Seite finden Sie eine Erläuterung des Begriffs abstrakte Verweisung, der das Recht einer Versicherung bezeichnet, im Falle einer Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf zu verweisen.

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Vorsicht vor abstrakter Verweisung!

Wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte undbedingt darauf achten, dass der Versicherer in seinen Vertragsbedingungen auf eine sogenannte "abstrakte Verweisung" verzichtet. Hierunter versteht man die Möglichkeit, dass die Versicherung bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit den Versicherten auf einen anderen Beruf verweisen kann, sofern dieser der bisherigen Lebensstellung und der Ausbildung und Erfahrung des Versicherten entspricht. So könnte z.B. ein Herzchirurg, der bei einem Unfall eine Hand verloren hat, noch immer als Patienten zu Sprechstunden empfangen. Ein Handwerker in ähnlicher Lage, könnte noch immer als Nachtportier arbeiten. Das Risiko einen gleichwertigen Beruf zu finden, liegt hierbei vollständig beim Versicherten. Mit anderen Worten: die Versicherung zahlt nicht und wer keinen Job findet, ist "aufgeschmissen".

Daher ist aus unserer Sicht von Berufsunfähigkeitsversicherungen, in deren Verträgen eine abstrakte Verweisung festgeschrieben ist, unbedingt abzuraten. Heutzutage ist die abstrakte Verweisung nur noch selten in aktuellen Versicherungstarifen zu finden; jedoch ist sie in fast allen älteren Verträgen enthalten. Wer also seit längerem gegen Berufsunfähigkeit versichert ist, sollte seinen Vertrag hierauf überprüfen, damit es im Falle der Berufsunfähigkeit kein "böses Erwachen" gibt.

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